In Deutschland muss Amazon in zwei Produktkategorien überprüfen, ob Sie sich an die Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) halten: (1) Verpackungen und (2) Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).
Auf dieser Seite geht es um Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Weitere Informationen zu Ihren Verpackungsrichtlinien finden Sie unter EPR-Anforderungen: Verpackungen in Deutschland.
Sie müssen Amazon gegenüber nachweisen, dass Sie die EPR-Vorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten einhalten. Dazu müssen Sie uns unter Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) Ihre WEEE-Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) übermitteln. Die Frist für die Registrierung und Übermittlung Ihrer WEEE-Reg.-Nr. ist der 1. Januar 2023.
Sie sollten sich mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vertraut machen. Beachten Sie außerdem die nachfolgenden Hinweise sowie die Informationen auf der Website der stiftung elektro-altgeräte register.
Ab dem 1. Januar 2023 ist Amazon gesetzlich dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob Sie die Richtlinien in Zusammenhang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) in Deutschland einhalten und, falls dies nicht der Fall ist, Ihre nicht konformen Angebote auszusetzen. Um die Compliance gegenüber Amazon nachzuweisen, müssen Sie Ihre WEEE-Reg.-Nr. unter Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) hinterlegen. Wir informieren Sie, wenn das Portal verfügbar ist. Außerdem müssen Sie möglicherweise Maßnahmen ergreifen, um die Rücknahmebestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie unten in den häufig gestellten Fragen zur Rücknahme.
Amazon ist gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob Sie die Vorschriften in Deutschland einhalten, und gegebenenfalls Ihre nicht konformen Angebote auszusetzen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt dies für alle Angebote in der Kategorie WEEE (einschließlich Registrierungen für Marken und Gerätearten).
Eine Übersicht darüber finden Sie in den Informationsmaterialien der stiftung elektro-altgeräte register (EAR). Hersteller können einen Bevollmächtigten beauftragen. Ein Bevollmächtigter ist für die Erfüllung Ihrer rechtlichen Verpflichtungen als Hersteller in Deutschland verantwortlich. Dazu können Sie wie folgt vorgehen:
Alternativ können Sie allen Verpflichtungen selbst nachkommen. Dieser Weg ist jedoch oft komplexer und zeitaufwändiger. Ihre Verpflichtungen umfassen unter anderem Folgendes:
Weitere Informationen zu Ihren Verpflichtungen als Hersteller finden Sie in diesen Richtlinien der EAR.
Im Rahmen des deutschen WEEE-Gesetzes gelten Sie als Hersteller, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es können auch Verpflichtungen entstehen, die denen eines Herstellers entsprechen, wenn Sie (fahrlässig oder absichtlich) WEEE von nicht registrierten oder falsch registrierten Herstellern anbieten. Weitere Informationen finden Sie in diesen Richtlinien der EAR.
Das deutsche WEEE-Gesetz gilt für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte, es sei denn, dies ist durch eine juristische Ausnahme ausdrücklich ausgeschlossen. Ihre Produkte gelten als Elektro- und Elektronik-Altgeräte, wenn sie für die Verwendung mit max. 1000 Volt Wechselstrom oder 1500 Volt Gleichstrom konzipiert sind und
Weitere Informationen zu den Produkten, die unter das deutsche WEEE-Gesetz fallen, finden Sie in diesen Richtlinien der EAR.
Bevor Sie WEEE in Deutschland verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte bei der EAR unter der richtigen Marke und der richtigen Geräteart registriert sind.
Eine Marke muss gemäß dem Markenrecht keine eingetragene Marke sein. Sie können Ihren Firmennamen verwenden, wenn keine eingetragene Marke vorliegt. Eine Registrierung mit Namen wie "keine Marke", "kein Name", reinen Typkennzeichnungen, Gerätebeschreibungen (z. B. "Messgerät", "Sudoku", "Taschenrechner", "USB-Stick") oder der WEEE-Reg.-Nr. ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass sich die Marke, die Sie für das Registrierungsverfahren verwendet haben, auf dem WEEE selbst aufgebracht muss.
Je nachdem, wo es verwendet wird, fällt die Geräteart entweder in den Geltungsbereich der B2C-Geräte (Business to Consumer) oder B2B-Geräte (Business to Business):
Die Festlegung, ob das WEEE als B2B statt B2C betrachtet werden soll, basiert nicht auf dem Vertriebskanal (z. B. Verkauf ausschließlich an kommerzielle Zwischenhändler), sondern auf dem Ort der möglichen Nutzung. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Gerätearten:
Kategorie | Geräteart |
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Kategorie 1: Wärmeüberträger | B2C: Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2B: Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten | B2C: Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2B: Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
Kategorie 3: Lampen | B2C: Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2C: Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können | |
B2B: Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte) | B2C: Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2C: Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können | |
B2B: Großgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
B2B: Große Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) | B2C: Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2C: Kleine Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können | |
B2B: Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
B2B: Kleine Photovoltaikmodule für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten | |
Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt | B2C: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können |
B2B: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten |
Weitere Informationen zur korrekten Klassifizierung von WEEE finden Sie auf der Website der EAR. Die EAR bietet unter diesem Link auch detaillierte Anleitungen zur Zuordnung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach Geräteart. Weitere Informationen zur Definition von "Marken" finden Sie hier.
Das deutsche WEEE-Gesetz sieht im Rahmen der EPR eine verpflichtende Rücknahme vor. Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland verkaufen, müssen Sie Ihren Kunden die Möglichkeit geben, gleichartige Altgeräte zur Wiederverwertung an der Haustür des Kunden kostenlos zurückzugeben.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten auf amazon.de Angaben zur Rücknahme machen.
Aus dem deutschen WEEE-Gesetz ergeben sich zwei Arten von Rücknahmeverpflichtungen:
Sie unterliegen standardmäßig einer 1:1-Rücknahmeverpflichtung, wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland kommerziell an Endverbraucher verkaufen. Ob Sie einer 1:0-Rücknahmeverpflichtung unterliegen, hängt von den Merkmalen Ihrer stationären Geschäfte oder Ihrer Logistikzentren ab. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um zu erfahren, ob Sie einer 1:0-Rücknahmeverpflichtung unterliegen.
Wenn Sie Elektro- und Elektronik-Altgeräte kommerziell in Deutschland anbieten, sind Sie dazu verpflichtet, den Kunden eine kostenlose Rücknahme anzubieten. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie beim Verkauf auf amazon.de Angaben zur Rücknahme machen. Amazon zeigt die folgende Frage auf der Produktdetailseite der jeweiligen Kategorien an: "Möchten Sie Ihr Elektro- oder Elektronikgerät kostenlos recyceln? Weitere Informationen". Nachdem sie auf den Link geklickt haben, können Kunden entweder einen Rücknahmeantrag an Amazon absenden oder werden über den Händlershop an Sie weitergeleitet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Rücknahmehinwe im Händlershop in der folgenden Formulierung anzugeben:
"Um Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte wiederzuverwerten, informieren Sie den Verkäufer oben rechts über die Schaltfläche "Frage stellen". XXX (Verkäufername) ist bei der Stiftung EAR für den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland registriert. Die Registrierungsnummer lautet DEXXXXXXXX (WEEE-Reg.-Nr.). Der Bevollmächtigte von XXX (Name des Verkäufers) ist XXX (Name des Bevollmächtigten, falls zutreffend). Weitere Informationen zum Recycling bei Amazon finden Sie unter Recycling bei Amazon ".
Nein, Sie müssen Änderungen an Ihrem Händlershop vornehmen. Sie können die obige Formulierung (unter "Gilt für mich eine Rücknahmeverpflichtung und was muss ich tun?") in Ihrem Händlershop anzeigen.
Um Ihren Händlershop zu bearbeiten, wählen Sie Einstellungen > Ihre Informationen und Richtlinien. Bearbeiten Sie dann unter Impressum & Info zum Verkäufer das Feld "Hilfeinhalt zu Informationen des Verkäufers".
Orientieren Sie sich an den obenstehenden Informationen und den Informationsmaterialien der EAR.
Amazon überprüft diese Nummer bei der EAR. Beachten Sie, dass Sie Ihre WEEE-Reg.-Nr. noch nicht in Seller Central hinterlegen können. Wir informieren Sie, sobald Sie Ihre WEEE-Reg.-Nr. im EPR Compliance Portal hinterlegen können. Dies ist für das 4. Quartal 2022 vorgesehen.
Hersteller von WEEE ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten beauftragen. Weitere Informationen zur Beauftragung eines Bevollmächtigten finden Sie in diesen Richtlinien der EAR. Beauftragen Sie einen unserer zugelassenen Dienstleister unter Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) Service-Provider-Netzwerk als Bevollmächtigten.
In diesem Fall verstoßen Sie gegen geltendes Recht.
Ja. Wenn Sie Produkte in rücknahmepflichtigen Kategorien anbieten, müssen Sie Kunden eine kostenlose Rücknahme anbieten.