Die vorübergehende Senkung der deutschen Umsatzsteuer (USt.) vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 endet wie geplant am 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 sind wieder die ursprünglichen deutschen Umsatzsteuersätze anzuwenden. Die Umsatzsteuersätze ändern sich somit von:
Um die Rückkehr zu den regulären Steuersätzen zum 1. Januar 2021 umzusetzen, werden wir alle Systemänderungen rückgängig machen, die im Zuge der Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 durchgeführt wurden. Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuererhöhung nicht automatisch auf Ihre Preise bei Amazon angewendet wird, da hochgeladene Preise Bruttopreise (inklusive Steuern) sind. Um Ihre Preise zu ändern, können Sie die folgenden Tools in Seller Central* verwenden.
Daran anschließend finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
* Bitte beachten Sie, dass für Bücher weiterhin das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) gilt.
Für Amazon-Gebühren, auf die die deutsche Umsatzsteuer anfällt, wird ab dem 1. Januar 2021 automatisch die angehobene Umsatzsteuer berechnet. Sie brauchen keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Nein, die Systematik zur Berechnung der prozentualen Verkaufsgebühren wird beibehalten. Diese Gebühr wird prozentual auf den Gesamtverkaufspreis inklusive Umsatzsteuer berechnet.
Nein. Die Umsatzsteuer für Deutschland wird automatisch aktualisiert, wenn Sie die Standardpreisregel "Passen Sie Steuern und Gebühren wie bei der Ausgangs-Marketplace-Site an" in der Funktion Internationale Angebotserstellung einrichten nutzen. Sie können zusätzlich jederzeit manuell Ihre Preise auf den Seiten Lagerbestand verwalten sowie Preisgestaltung verwalten in Seller Central ändern.
Nein, die die automatisierte Preisanpassung passt Ihre Preise aufgrund der Erhöhung der Umsatzsteuer nicht an. Die Preise für Ihre SKUs werden weiterhin gemäß den Parametern der von Ihnen konfigurierten Preisregel angepasst.
Nein, die angehobene Umsatzsteuer wird nicht automatisch auf Ihre Preise bei Amazon angewendet, da die hochgeladenen Preise Bruttopreise (inklusive Steuern) sind. Falls Sie Ihre Preise anpassen müssen, können Sie verschiedene Funktionen in Seller Central verwenden:
Ja. Verkaufspartner müssen keine Änderungen an ihren Einstellungen für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice vornehmen. Amazon aktualisiert den Umsatzsteuer-Berechnungsservice entsprechend der Rückkehr zu den ursprünglichen Umsatzsteuersätzen (zurück zu 19 % beziehungsweise 7 %) für Deutschland ab dem 1. Januar 2021. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon verwendet automatisch die ursprünglichen Umsatzsteuersätze (vor dem 1. Juli 2020) für Verkäufe von Artikeln, für die die deutsche Umsatzsteuer fällig ist.
Nein. Der Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon berechnet den Listenpreis inklusive Umsatzsteuer nicht erneut und die Methode des Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon ändert sich aufgrund der geänderten Umsatzsteuer nicht. Amazon berechnet den Betrag ohne Umsatzsteuer aus dem vom Verkaufspartner hochgeladenen Listenpreis inklusive Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in den Antworten auf häufig gestellten Fragen zum Umsatzsteuer-Berechnungsservice.
Alle Erstattungen folgen der Umsatzsteuer-Berechnungsmethode der ursprünglichen Verkaufstransaktion, auf die sie sich beziehen. Wenn der ursprüngliche Verkauf einer Umsatzsteuer in Höhe von 16 % unterlag (bzw. 5 %, falls der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt), gilt für die Kundenerstattung für eine Rücksendung, die am oder nach dem 1. Januar 2021 oder danach eingeht, auch der Umsatzsteuersatz von 16 % (bzw. 5 %, wenn der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt).
Die Änderungen werden ab Februar 2021 in Ihrem Umsatzsteuerbericht sichtbar, der die Einreichungen vom Januar 2021 abbildet.